Geschäftsnummer: | 03.1101 |
Eingereicht von: | Schmid Odilo |
Einreichungsdatum: | 15.09.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Medikamente; Medikamenten; Patient; Ärzte; Patienten; Medikamentenbezug; Machenschaften; Apotheke; Konsums; Unternehmen; Modelle; überhöhtem; Einzudämmen; Geradezu; Animiert; Gedenkt; Generell; Medikamentenbezuges; Medikamentenkosten; Wirksam; Unterbinden; Führen; Machenschaften; Unkontrollierbaren; Zunahme; Kommen; Preisvorteile; Zugute; Regelmässige; Frauenfeld |
Die Apotheke "Zur Rose" AG in Frauenfeld verführt Ärzte dazu, mehr Medikamente zu verschreiben, indem sie die Ärzte zu Aktionären macht und ihnen eine umsatzgebundene Gewinnbeteiligung gewährt.
Zudem erhält der regelmässige Patient einen Treuebonus bei elf rezeptpflichtigen Medikamenten im Wert von mindestens 50 Franken pro Jahr.
Ich frage nun den hohen Bundesrat an:
1. Ist das Vorgehen der oben genannten Apotheke überhaupt rechtens?
2. Darf ein Arzt derartige Entschädigungen annehmen oder müssten nicht allfällige Preisvorteile vollumfänglich den Patienten zugute kommen?
3. Werden durch derartige "Modelle" nicht Ärzte und Patienten zu überhöhtem Medikamentenbezug geradezu animiert?
4. Was gedenkt er zu unternehmen, um derartige Machenschaften wirksam zu unterbinden? Handelt es sich doch um Machenschaften, die letztendlich zu einer unkontrollierbaren Zunahme des Medikamentenbezuges (nicht unbedingt des Konsums) führen, zumal die Medikamentenkosten generell sehr schwer einzudämmen sind.